Medienkompetenz in der Berufsbildung

Ein Gastbeitrag von Helena Müller und Ralf Becker.

Zwei Portraitfotos

Was verstehen wir unter Medienkompetenz?

Bei Medienkompetenz geht es darum, sich in der digitalen Welt zurecht zu finden, sie zu verstehen und ihre Angebote kritisch-reflexiv und kompetent zu nutzen, sowie sie mit zu gestalten. Die Fähigkeit Geräte zu bedienen ist nur der erste Schritt. Medien müssen in ihren Inhalten wie auch in ihrer Technik verstanden und beherrscht werden. Dazu gehört auch, dass Medien erkannt werden, die beispielsweise durch Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten die Persönlichkeitsrechte verletzen, mit der Informationsflut umzugehen und Fake News erkennen zu können. Für diese Qualifikationen muss Bildung den zentralen Beitrag leisten – von der KiTa bis ins hohe Alter.

Wer in der digitalen Gesellschaft souverän leben und politisch teilnehmen will, muss über bestimmte Schlüsselqualifikationen verfügen und diese fortwährend ausbauen. Diese Qualifikationen umfassen zum einen instrumentelles, analytisches, strukturelles und informatisches Wissen über digitale Prozesse und Akteure, kritische (Selbst-, Medien- und gesellschaftliche) Reflexion, sowie zum anderen kommunikatives und partizipatives Handeln mit Medien und bezogen auf Medien.

Aus Sicht der GEW machen die komplexen Veränderungen der Welt (neben der zunehmenden Digitalisierung auch ökologische und soziale Krisen und tiefgreifende Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt) grundlegende strukturelle und pädagogische Reformen notwendig.

Medienkompetenz in berufsbildenden Schulen

Eine Herausforderung an berufsbildenden Schulen ist die Tatsache, dass Jugendliche mit stark heterogenen Voraussetzungen bei ihnen ankommen. Allen Klassen der beruflichen Bildung ist gemein, dass die Lernenden unterschiedliche Lernvoraussetzungen haben und aus unterschiedlichen Schulen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten stammen. Auch die betriebliche Ausbildung nutzt digitale Medien je nach Branche und Einzelbetrieb in unterschiedlichster Art und Weise.

Den berufsbildenden Schulen kommt mit ihrem im Grundgesetz verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag eine wichtige Rolle zu: Sie haben die Aufgabe die gesamte Breite der fachlich angewendeten Informationstechnik sowie deren medienspezifischen Implikationen zu vermitteln. Informationstechnische Anwendungskompetenzen dürfen nicht nur auf ein Produkt bezogen erworben werden. Die berufsbildende Schule muss zur Ausübung eines Berufes, unabhängig vom einzelnen Betrieb, und zur Mitgestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigen. Hier müssen berufsfeldübergreifende sowie allgemeinbildende (Medien-)Kompetenzen und Inhalte vermittelt werden und die Persönlichkeit der Lernenden befördert werden. Doch dazu müssen die berufsbildenden Schulen auch befähigt werden! Das geht nur mit der nötigen personellen und technischen Ausstattung. Hinzu kommt, dass Lehrende in der beruflichen Bildung kontinuierlich Fachfortbildungen zu informationstechnischen Anwendungen im Berufsfeld brauchen. Dazu gehört immer auch die Antwort auf die Frage, wie der neue Lerninhalt vermittelt werden kann. In diesen Fachfortbildungen muss angestrebt werden, dass die gesamte Breite der fachlich angewendeten Software und Informationstechnik behandelt wird. Gleiches gilt für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung im Lehramt. Bei der Vermittlung informationstechnischer Inhalte im Rahmen der beruflichen Bildung muss immer auch die Fragen der ökologischen, arbeitsweltlichen und gesellschaftlichen Folgen thematisiert werden und welche Möglichkeiten es gibt, auf diese in demokratischen Prozessen einzuwirken.

Zu guter Letzt muss sichergestellt werden, dass Lernen und Lehren in der digitalen Welt sicher ist – der Datenschutz für Lernende und Lehrende sollte Priorität bei der Einführung von Clouds o.a. Methoden des Lernens haben.

 

Angaben zu den Personen: Helena Müller ist die zuständige Referentin im OB Berufliche Bildung und Weiterbildung der GEW. Ralf Becker ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der GEW und zuständig für den Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung.