Das Neutralitätsgebot in der Bildung

Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?

Literatur
Erscheinungsjahr: 2019
Herausgegeben von: Deutsches Institut für Menschenrechte
Medienart: PDF

Die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, die Menschenrechte und die ihnen zugrunde liegenden Werte bilden die Grundlagen für politische Bildung. Wie es das Schulrecht der Länder und die Kultusministerkonferenz betonen, ist politische Bildung nicht wertneutral. 

Die vorliegende Analyse fokussiert daher auf die rechtliche Frage, wie das parteipolitische Neutralitätsgebot, genauer das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz), im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung zu verstehen ist. Dabei richtet sich der Beitrag an Entscheidungsträger*innen in Behörden und Ministerien wie auch Gerichte, die mit der Frage konfrontiert werden, welche Bedeutung dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit zukommt, wenn Lehrer*innen oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren.

Die Publikation möchte damit einen Beitrag zur juristischen Debatte leisten, zumal es wenig rechtliche Erörterungen und keine gefestigte Rechtsprechung zu dieser Thematik gibt. Diese rechtlichen Fragen stellen sich derzeit auch deswegen, da rassistische und rechtsextreme Positionen im öffentlichen und politischen Raum deutlich zugenommen haben. Lehrkräfte in der Schule und Akteure in der außerschulischen Bildung stellt dies vor die Frage, ob und wie sie im Rahmen der politischen Bildung entsprechende parteipolitische Positionen behandeln dürfen. Auch die jeweiligen Aufsichtsbehörden werden mit dieser Frage befasst, nicht zuletzt seit die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in einigen Bundesländern die gegen Lehrer*innen gerichtete Aktion „Neutrale Schule“ gestartet hat. Schüler*innen und Eltern können über Meldeportale Lehrkräfte melden, die vermeintlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Mit gleicher Stoßrichtung stellt die Partei durch die Bundesregierung und Landesregierungen aufgelegte Programme zur Demokratieförderung infrage und setzt dabei Akteure unter Druck, die sich im Bereich der außerschulischen Bildung kritisch mit Rassismus und Rechtsextremismus auseinandersetzen.